Vertragsvereinbarungen/Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Mitgliedschaft

  1. Der Vertragspartner oder dessen Erziehungsberechtigter bestätigen, dass zur Zeit keine gesundheitlichen Probleme vorliegen, die der Teilnahme entgegenstehen.
    Im Falle einer Trainingsverletzung, die sich der Vertragspartner im Zuge der Ausübung des Trainings zuziehen könnte, oder im Falle eines selbstverschuldeten Unfalles werden keine wie auch immer gearteten Ansprüche gegen CrossFit Arcadium gerichtet.
  2. Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann unter Einhaltung einer 1-monatigen Kündigungsfrist zum Ablauf der vereinbarten Zeit schriftlich gekündigt werden. Ohne Kündigung wird der Vertrag zu den selben Bedingungen weitergeführt. Die Zahlungskonditionen für die gewählte Vertragsdauer bleiben gültig. Der Vertrag kann bei Übersiedlung ins Ausland unter Einhaltung einer 1-monatigen Frist schriftlich gekündigt werden.
  3. CrossFit Arcadium behält sich das Recht vor, den Vertrag einseitig zu kündigen.
  4. Weist das Mitglied mittels ärztlicher Bestätigung nach, dass es aus Krankheitsgründen, Verletzung, etc. /auch Schwangerschaft) an der Inanspruchnahme der Leistungen des von CrossFit Arcadium gehindert ist, wird der Vertrag für die voraussichtliche Dauer der vom Arzt bestätigen Krankheit/Sportunfähigkeit stillgelegt. Stilllegungen sind nur monatsweise möglich. Die Stilllegung verlängert den Kündigungsverzicht gemäß Punkt 2 entsprechend.
  5. CrossFit Arcadium ist weiters berechtigt, das in diesem Vertrag vereinbarte Benutzungsentgelt einseitig durch eine dreimonatige schriftliche Vorankündigung angemessen bis zu einer maximalen Höhe von jährlich 10% zu erhöhen, wenn hierfür nachstehende sachlich gerechtfertigte Gründe vorliegen:
    • Gesetzesänderungen und behördliche Verfügungen, welche finanzielle Zusatzbelastungen für CrossFit Arcadium mit sich bringen, Steuererhöhungen, höhere und für CrossFit Arcadium relevante Kollektivvertragslöhne
    • Erhöhung der Miet- und/oder Betriebskosten des Lokales
    • Angebotserweiterungen im wesentlichen Bereich. Das Mitglied stimmt diesen allfällig eintretenden Entgeltänderungen bereits jetzt zu.
  6. Der Beitrag ist unabhängig von der Teilnahme und bietet die Möglichkeit während der Vertragsdauer das ausgewählte Kursangebot von CrossFit Arcadium zu den Betriebszeiten zu nutzen. Trainingsfreie Zeiten: 23.12.-02.01. und eine vorher angekündigte Woche im Sommer.
  7. Der Standort kann bei Bedarf jederzeit verlegt werden.
  8. Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der monatlichen Beitragszahlungen vereinbart. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2015 oder ein an seine Stelle tretender Nachfolgeindex. Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Monat des Vertragsbeginns errechnete Indexzahl. Die Wertsicherungsanpassung erfolgt jeweils zu Jahresbeginn.
  9. Zahlung ist ausschließlich per SEPA-Lastschrift möglich. Abbuchungsdatum ist der jeweils Monatserste.Ist es CrossFit Arcadium nicht möglich, den Mitgliedsbeitrag einzuziehen, werden je Fehlbuchung €10,– als Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt. Diese, sowie der ausstehende Monatsbeitrag sind sofort fällig. Gerät das Mitglied mit 2 Monatsbeiträgen trotz Mahnung in Verzug, wird der komplette ausstehende Beitrag zuzüglich aller angefalllenen Gebühren plus €5,– Mahngebühren sofort zur Zahlung fällig.Auch für diesen Fall hat CrossFit Arcadium das Recht die Mitgliedschaft zu kündigen. Bei ausbleibender Zahlung wird das Mitglied gesperrt. Die Wiederaufnahme des Trainings ist erst wieder nach Begleichung der Außenstände möglich.
  10. Änderungen des Namens, der Bankverbindung oder der Anschrift sind CrossFit Arcadium unverzüglich mitzuteilen.
  11. Ist ein Mitglied von CrossFit Arcadium bei Vertragsabschluss minderjährig, so ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich. In diesem Fall übernimmt der Erziehungsberechtigte zusätzlich zu den gesetzlichen Bestimmungen die Haftung für alle aus dem genehmigten Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten.
  12. Grundsätzlich ist den Anweisungen des Trainers Folge zu leisten. Bei wiederholten oder einmaligen groben Verstößen gegen die Anweisungen des Personals ist CrossFit Arcadium berechtigt, die Mitgliedschaft fristlos zu kündigen. Dies entbindet nicht automatisch von der Beitragszahlung.Das Mitglied ist verpflichtet, das Training unter größtmöglicher Schonung der Geräte durchzuführen und jegliche Erregung von Ärgernissen hintanzuhalten.
  13. Der Einführungskurs ist Pflicht für alle Neukunden, welche bisher kein Mitglied von CrossFit Arcadium oder einer anderen CrossFit-Affiliate waren. Das Vertragsverhältnis endet automatisch mit Kursende und muss nicht gekündigt werden.
  14. CrossFit Arcadium behält sich das Recht vor, die Öffnungszeiten bei Bedarf abzuändern bzw. Kurszeiten jederzeit ersatzlos zu streichen. Das Mitglied hat keinen Anspruch auf eine Vergütung der Mitgliedsbeiträge, da dies bereits in der Preiskalkulation berücksichtigt ist.
  15. Die Haftung von CrossFit Arcadium für Sachschäden oder einer Person, für die CrossFit Arcadium einzustehen hat, besteht nur für den Fall vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verschuldens.
    • Für mitgebrachte Kleidung und sonstige Gegenstände, insbesondere Wertgegenstände und Geld, übernimmt CrossFit Arcadium keine Haftung.
    • Für allfällige Schäden an Fahrzeugen, welche auf dem hauseigenen Parkplatz abgestellt werden, wird keine Haftung übernommen.
  16. Es ist streng untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen und/oder sonstige Mittel, die die körperliche Leistungsfähigkeit erhöhen sollen (z.B. Anabolika), in die Einrichtung mitzubringen bzw. zu benutzen. Außerdem ist es verboten, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich zu vertreiben, zu vermitteln oder in sonstiger Art und Weise Anderen zugänglich zu machen. CrossFit Arcadium ist bei Verstoß zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt. Der sich für die restliche Vertragsdauer ergebende Mitgliedsbeitrag ist zur sofortigen Zahlung fällig.
  17. Der Antragsteller erklärt sich damit einverstanden, dass alle den Antragsteller betreffenden Daten aus der Geschäftsverbindung EDV-unterstützt verarbeitet werden und zu werblichen Zwecken (Telefonie, Aussendungen, email-Newsletter, usw.) von CrossFit Arcadium verwendet werden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
  18. Bei einem von der Bundesregierung angeordneten Betretungsverbots der Betriebsstätte behält sich CrossFit Arcadium vor, Outdoortrainingseinheiten ausschließlich für die Dauer des Betretungsverbots und in eingeschränkter Form zu veranstalten. Den auf den behördlich angeordneten Verhaltensregeln basierenden Richtlinien von CrossFit Arcadium ist ausnahmslos Folge zu leisten.
  19. Gerichtsstand ist Mödling.

 

 

BK-Training OG
Weißes-Kreuz Gasse 79-81/2
2340 Mödling

Firmenbuchnummer: FN 476591 w